Einmaliger Mitgliedsbeitrag

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 100 €. Bei Geschwisterkindern ist diese Gebühr nur einmal zu zahlen.

Monatsbeiträge

Die monatlichen Beiträge stellen sich derzeit wie folgt dar:

  1. Monatsbeiträge ab Vollendung des dritten Lebensjahres

Buchungszeit

Regelbeitrag

Beitrag nach Geschwisterermäßigung

1

07:30 – 12:30

171,60 €

153,70 €

2

07:30 – 14:00

207,90 €

180,93 €

2a

BZ2 + 2 Nachmittage

223,30 €

192,48 €

2b

BZ2 + 3 Nachmittage

238,70 €

204,03 €

3

07:30 – 16:45

254,10 €

215,58€

4

13:30 – 16:45

150,70 €

138,03 €

2. Monatsbeiträge bis einschließlich dem Kalendermonat vor der Vollendung des dritten Lebensjahres

Buchungszeit

Regelbeitrag

Beitrag nach Geschwisterermäßigung

1

07:30 – 12:30

257,40 €

118,05 €

2

07:30 – 14:00

311,30 €

258,48 €

2a

BZ2 + 2 Nachmittage

334,40 €

275,80 €

2b

BZ2 + 3 Nachmittage

358,60 €

294,95 €

3

07:30 – 16:45

378,40 €

308,80 €

4

13:30 – 16:45

150,70 €

138,03 €

Spielgeld

Spielgeld wird einmal jährlich im September abgebucht. Es beträgt 50 € pro Kind.

Handtuchgeld

Das Handtuchgeld in Höhe von 5,50 € wird einmal jährlich im September abgebucht.

Müslipauschale

Das Müsligeld in Höhe von 30 € wird einmal jährlich im September abgebucht.

Förderbeitrag

Der Beitrag der Fördermitgliedschaft beträgt jährlich 30 €. Freiwillig höhere Jahresbeiträge sind herzlich wilkommen. Fördermitgliedschaften in gemeinnützigen Vereinen sind nach derzeit geltender Rechtslage gemäß §10 EStG steuerlich begünstigt